Mitgliedschaft

Teilhabe in der Genossenschaft

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Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich das Recht jedes Mitgliedes auf wohnliche Versorgung, durch Nutzung einer Genossenschaftswohnung, sowie auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft.

Außerdem ist jedes Mitglied berechtigt, weitere Geschäftsanteile zu zeichnen, Vertreter für die Vertreterversammlung zu wählen (sofern die Teilnahme nicht ausgeschlossen ist).

Natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts können Mitglied der Genossenschaft werden. Dazu bedarf es einer vom Antragsteller zu unterzeichnenden Beitrittserklärung. Vor Abgabe dieser Erklärung muss die Satzung, in der jeweils geltenden Fassung, zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedschaft entsteht mit der Zulassung durch den Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Ausschluss oder Tod. Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung findet ausschließlich zum Ende eines Geschäftsjahres statt.
 

Für die Nutzung einer Wohnung in unserer Genossenschaft müssen je nach Wohnungsgröße folgende Anteile eingezahlt werden:
 

WE in m² / Anteile:

  • 0-30 / 3
  • < 30-40 / 5
  • < 40-56 / 6
  • < 56-70/ 7
  • < 70-90 / 8
  • < 90-105 / 9
  • < 105-114 / 10
  • < 114 / 11


Ein Anteil entspricht 154€.