Dieses Thema ist nicht neu und dennoch gibt es immer wieder Fragen und Fehlverhalten von Seiten unserer Mieter.
Es ist eine unserer vordergründigsten Aufgaben für die Sicherheit unserer Mieter und Mitglieder Sorge zu tragen.
Gemäß der Haus- und Brandschutzordnung ist es leider nicht gestattet Schuhschränke, einzelne Schuhe oder Verschönerungen wie Bilder und Blumen auf den Treppenpodesten vor den Wohnungseingangstüren zu platzieren.
Mitunter kam und kommt es vor, dass Mieter die Vorräume ihrer Wohnungen zu Garderoben umfunktionieren. Dies ist und bleibt aus Gründen des Brandschutzes verboten.
Brandschutz
Im Treppenhaus und Fußboden - Tipps von Ihrer WBG
Schuhe, Blumentöpfe, Kinderwagen oder Fahrrad - Was ist vor der eigenen Haustür oder in Treppenhäusern erlaubt? Was dürfen wir als Vermieter verbieten? Es gibt den Grundsatz, dass das Treppenhaus verkehrssicher sein muss. Wir erklären Ihnen, was darunter zu verstehen ist.
Seit 2014 wird die Treppenhaus- und Kellerberäumung aktiv durch Hausaushänge, Anschreiben und wiederholten persönlichen Aufforderungen nach Kontrollen durch uns im Bestand betrieben. Die Durchsetzung der Hausordnung im Treppenhaus und der Gemeinschaftsflächen im Keller ist ein kontinuierliches Arbeitsfeld für unsere Hauswarte, Gebäudeverwalter und den Kolleginnen des Sozial- und Beschwerdemanagements.
Unser Appell an Sie:
Bitte halten Sie das Treppenhaus als ersten Flucht- und Rettungsweg frei von jeglicher zusätzlichen Brandlast und denken Sie daran, dass man nur schnell gerettet werden kann, wenn keine Stolperfallen das Treppenhaus behindern.
Rauchwarnmelder retten Leben!
Rauchwarnmelder geben unterschiedliche Signale. Ein kurzer Signalton in regelmäßigem Abstand deutet auf die Batterie oder eine Störung. Ein sehr lauter Dauerton bedeutet ALARM!