Die Einhaltung der Hausordnung garantiert ein konfliktfreies, nachbarschaftliches Wohnen.
Auch wenn es nicht explizit erwähnt wird, ist z. B. das Aufstellen eines Pools im Wohnzimmer nicht dem normalen Mietgebrauch zuzurechnen. Ebenso ist der Betrieb eines Räucherofens oder das Aufstellen von Waschespinnen im Mietergarten untersagt, da dies zu erheblichen Beeinträchtigungen der Mitmieter führt.