Parkordnung

Rechtmäßige Nutzung der Parkflächen

 

Unseren Mietern und Mitgliedern bieten wir die Möglichkeit mit einer Vignette auf Parkflächen unserer Genossenschaft zu parken.
Jedoch bedeutet der Besitz einer Vignette nicht, dass der Inhaber ein Anrecht auf einen Parkplatz hat.

Eine solche Vig­nette erhält der Mieter in den Geschäftsstellen nach Abschluss einer Vereinbarung und unter Beachtung der dabei ausgegebenen Parkordnung.

Laden Sie sich hier die aktuelle Parkordnung herunter.

Folgendes gilt es zu beachten

 

  • Die ausgegebene Vignette ist gut sichtbar an die Scheibe des Pkws zu kleben.
  • Die Ausgabe der Vignetten ist nicht auf die Anzahl der am jeweiligen Objekt zur Verfügung stehenden Stellflächen beschränkt.
  • Das Parken ohne Vignette ist auf unseren Stellflächen nicht gestattet und wird kostenpflichtig verwarnt (Ausnahme sind die Berechtigungen durch einen Sonder­parkausweis der Stadt Gera).

 

Wir bitten alle Nutzer dieser Parkflächen auf gegen­seitige Rücksichtnahme. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der Markierung abstellen, sodass nicht versehentlich zwei Stellflä­chen genutzt werden.

Die Vignette kostet eine Gebühr von 3 Euro im Monat und berechtigt auf allen gekennzeichneten Stellflächen der WBG zu parken - auch an anderen Objekten. Wir verweisen freundlich auf Punkt 3 unserer Parkordnung.