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Von der Rechtsform her ist die WBG „Aufbau“ Gera eG eine Genossenschaft. Als solche verfügt sie auch über die typischen Organe. Das sind der Vorstand, der Aufsichtsrat sowie die Vertreterversammlung.
besteht aus mindestens 2 natürlichen Personen. Diese müssen selbstverständlich Mitglied der Genossenschaft sein. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Dabei muss er sich ausschließlich an Beschränkungen halten, die das Gesetz und die Satzung festlegen. Seine Pflicht ist es, die Geschäfte entsprechend der genossenschaftlichen Zielsetzung zu führen. Weitere Aufgaben des Vorstandes sind die Planung und Durchführung von personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen.
besteht aus mindestens 3 natürlichen Personen. Die Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl an Mitgliedern festsetzen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt. Außerdem vertritt er die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist durch regelmäßige, mindestens vierteljährig abgehaltene, Sitzungen gewährleistet.
ist das 3. Organ der Genossenschaft. Sie hat in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden. Der Vorstand hat der Vertreterversammlung den Jahresabschluss sowie den Lagebericht nebst den Bemerkungen des Aufsichtsrats vorzulegen. Auch der Aufsichtsrat hat über seine Tätigkeit zu berichten. Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem über die Änderung der Satzung, die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Wenn Sie sich gern näher über unsere Genossenschaft informieren möchten können Sie sich unsere aktuelle Satzung als PDF-Datei herunterladen.