Haustiere

Sie wollen sich als Mieter einen Hund anschaffen? Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen!

Wer sich als Mieter einen Hund anschaffen möchte, muss folgende Fragen für sich klären:

  • Passt der Hund zur Wohnungsgröße und ins Wohnumfeld?

  • Habe ich ausreichend Zeit für die Pflege und Betreuung des Vierbeiners?

  • Sollte ich eine Hundeschule besuchen?

  • Besitze ich bereits andere Tiere, welche die Anschaffung eines Hundes ausschließen?

Ist die Entscheidung für ein Tier getroffen, muss ein schriftlicher Antrag bei uns gestellt werden.

Zum Antrag müssen folgende Nachweise erbracht wer­den:

  • Foto vom Tier mit Angabe der Rasse

  • Nachweis der abgeschlossenen Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Nachweis des Chipcodes

Die Genehmigung erfolgt ebenfalls schriftlich, nach­dem die Unterlagen eingereicht wurden und damit verbunden die gesetzlichen Regelungen der § 2 Abs. 4 und 5 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren eingehalten werden.

Folgende Regeln sind zu jeder Zeit im Wohnumfeld zu berücksichtigen:

  • Artgerechte und hygienische Haltung
  • Keine Entleerung des Tieres im Bereich des Hauses und des gesamten Außengeländes
  • Sofortige Beseitigung aller Verunreinigungen (Haare, Exkremente o.ä.) durch den Besitzer
  • Leinenpflicht im Bereich unserer „Aufbau"
  • Kein andauerndes Bellen / Jaulen
  • Generell keine Belästigung der Nachbarn

 

Wir weisen (künftige) Hundebesitzer darauf hin, dass Beschädigungen aller Art, die durch das Tier verur­sacht werden, zu Lasten des Besitzers gehen. Bei Zu­widerhandlung der genannten Regeln kann die Hun­degenehmigung widerrufen und die Abschaffung des Hundes gefordert werden. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme ist ein verantwortungsvoller Umgang bei der Haltung von Tieren eine Grundvoraussetzung.